Rechtliches:
GEMA und GVL
Auch wenn Sie kein Geld für den Empfang ihres Programms verlangen, dürfen Sie nicht so ohne weiteres Musik, deren Rechte bei Dritten liegen, über das Internet spielen bzw. senden. Will man Musik aus seiner Sammlung CD-MP3 usw. spielen, sind in der Regel Lizenzgebühren an die GEMA und die GVL zu entrichten (die GEMA vertritt die Komponisten, Texter und deren Verleger, die GVL ist zuständig für Interpreten und die Tonträgerindustrie).
Falls Sie beabsichtigen ein Online-Radio zu betreiben oder öffentlich Musik, deren Rechte nicht bei Ihnen liegen, zu spielen bzw. senden, müssen Sie einen Vertrag mit der GEMA und der GVL abschließen. Lizenzrichtlinien sowie eine detallierte Beschreibung dazu finden Sie auf der Webseite der GEMA (www.gema.de) bzw. GVL (www.gvl.de).
Eine Ausnahme hier von ist z.B. GEMA und GVL-freie Musik. Auch Ihre Kompositionen, sofern es sich nicht um eine Interpretation von geschützten Musikstücken handelt, können Sie senden so oft Sie wollen. Eine Ausnahme besteht auch...
Zitat: Ra. Henry Krasemann. Erscheinen in MacLife Ausgabe 11/2005
...wenn keine öffentliche Verbreitung des Programms nachgewiesen werden kann. Sendet man nur an einen eingeschränkten, kleinen Hörerkreis, werden ähnlich des Spielens von Musik auf einer geschlossenen privaten Party zum Glück noch keine Gebühren fällig. Jedoch darf dann der Verweis zum Server auch wirklich nur dem Freundeskreis bekannt gegeben werden und die Anmeldung bei Webradiolisten muss in der Software abgeschaltet werden. [Zitat Ende]
No23Live verzichtet auf einen Eintragservice bei sog. Webradiolisten. Falls Sie jedoch einen Player der Ihren Stream wiedergibt, in ihre Webseite integrieren, was von No23Live unterstützt wird, so ist es durchaus öffentlich. Da jeder der Ihre Webseite ansurft, auch den Musik-Stream anhören kann. Eine eindeutige Definition darüber, was privat oder öffentlich ist, finden Sie auf der GEMA Webseite.